Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln, was bei jedem Auftrag gleich gilt. Was für Ihren Auftrag konkret vereinbart wird — Paket, Preis, Umfang und Termin — steht in Ihrem individuellen Angebot. Weicht das Angebot von diesen Bedingungen ab, gilt das Angebot.

§ 1Anbieter und Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Erstellung KI-animierter Videos für Ferienunterkünfte zwischen

Szenovelle – Friedrich Argelander
Teikeweg 5
12109 Berlin
Deutschland
E-Mail: kontakt@szenovelle.de
Telefon: 0157 58483349

– nachfolgend „Szenovelle“ – und seinen Kundinnen und Kunden. Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2Anfrage und Vertragsschluss

Die Website und das Anfrageformular sind unverbindlich und noch keine Bestellmöglichkeit.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Szenovelle ein individuelles Angebot mit Leistungsumfang, Preis, Termin und diesen Bedingungen übermittelt und der Kunde das Angebot innerhalb der darin genannten Frist in Textform, etwa per E-Mail, annimmt. Diese Bedingungen werden dem Angebot beigefügt oder darin verlinkt; mit der Annahme des Angebots gelten sie als einbezogen.

§ 3Leistung und Lieferfrist

Szenovelle erstellt aus den vereinbarten Kundenfotos ein KI-animiertes Video. Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, umfasst die Lieferung:

Die erste Vorschau wird regulär innerhalb von drei Werktagen bereitgestellt. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz von Szenovelle. Der verbindliche Liefertermin ergibt sich aus dem individuellen Angebot; ist dort ein abweichender Termin genannt, gilt dieser.

Die Frist beginnt erst, wenn der Vertrag geschlossen ist und alle vereinbarten Fotos, Logos, Texte, das vollständige Briefing sowie die erforderliche Rechtefreigabe verwendbar vorliegen. Verzögert sich eine erforderliche Mitwirkung, verschiebt sich die Frist entsprechend.

Eine Express-Vorschau innerhalb von 24 Stunden kostet 39 Euro zusätzlich und gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich bestätigt wurde. Die Frist beginnt mit der Startbestätigung von Szenovelle nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Zeiten für Kundenfeedback und Korrekturen zählen nicht zur Lieferfrist.

Nicht geschuldet sind insbesondere Fotoaufnahmen vor Ort, die Veröffentlichung auf Kundenkonten, Social-Media-Betreuung, Roh- oder offene Projektdateien, ein räumlich exakter 3D-Rundgang oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wie Reichweite oder Buchungen.

§ 4Mitwirkung und Rechte an Kundenmaterial

Der Kunde stellt die Materialien rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereit. Er prüft die Richtigkeit von Namen, Texten, Ausstattungsmerkmalen und sonstigen Tatsachenangaben.

Geeignet sind Fotos, die scharf und ausreichend belichtet sind, dieselbe Unterkunft zeigen und keine störenden Verzerrungen aufweisen. Sind übergebene Fotos für eine Animation in der zugesagten Qualität erkennbar ungeeignet, teilt Szenovelle das unverzüglich mit und fordert geeignetes Ersatzmaterial an; die Lieferfrist ist bis zu dessen Eingang gehemmt. Stellt der Kunde auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist kein geeignetes Material bereit, kann jede Seite den betroffenen Auftrag beenden. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall nach § 8 abgerechnet; im Übrigen entfällt die Vergütung.

Der Kunde bestätigt, dass er Szenovelle die für den Auftrag erforderlichen Rechte an Fotos, Logos, Texten und sonstigen Materialien einräumen darf. Er gestattet Szenovelle, diese Materialien für den Auftrag zu bearbeiten, zu animieren, mit anderen vereinbarten Elementen zu verbinden und durch beauftragte KI-, Speicher- und Produktionsdienste technisch verarbeiten zu lassen.

Fotos mit erkennbaren Personen dürfen nur übergeben werden, wenn die erforderlichen Einwilligungen vorliegen.

Macht ein Dritter wegen eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes gegen diese Pflichten Ansprüche geltend, ersetzt der Kunde Szenovelle den daraus entstehenden angemessenen Schaden und die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit Szenovelle den Verstoß selbst verursacht hat oder erkennen musste.

§ 5KI-Verarbeitung, Realismusprüfung und Kennzeichnung

Die Videos entstehen mit KI-gestützten Verfahren aus den Originalfotos. Szenovelle prüft jede verwendete Szene manuell auf erkennbare Veränderungen, Verzerrungen und Artefakte. Ungeeignete Szenen werden neu erstellt, ersetzt oder nicht verwendet.

Auch nach dieser Prüfung können kleinere Abweichungen oder KI-Artefakte verbleiben. Eine exakte bauliche, räumliche oder tatsächliche Wiedergabe der Unterkunft wird nicht garantiert.

Der Kunde muss die Vorschau deshalb vor jeder Veröffentlichung insbesondere auf Räume, Türen, Fenster, Möbel, Ausstattung, Texte und Logos prüfen und erkennbare Abweichungen mitteilen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

Die KI-Kennzeichnung ist Bestandteil der gelieferten Fassung. Sie darf nicht entfernt, verdeckt oder so zugeschnitten werden, dass sie nicht mehr klar wahrnehmbar ist.

Der Kunde ist bei eigener Veröffentlichung selbst zur Offenlegung des KI-Einsatzes verpflichtet (Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz). Diese Pflicht trifft ihn unabhängig davon, dass Szenovelle die Kennzeichnung bereits in das Video eingearbeitet hat, und geht nicht auf Szenovelle über. Die mitgelieferte Kennzeichnung und der bereitgestellte Textbaustein für die Bildunterschrift dienen dazu, ihm die Erfüllung dieser Pflicht zu ermöglichen.

§ 6Vorschau, Korrekturen und Abnahme

Die erste Vorschau wird als Fassung mit Wasserzeichen bereitgestellt. Die finalen Dateien ohne Wasserzeichen werden nach den Bedingungen aus § 8 ausgeliefert.

Der Kunde kann innerhalb von 14 Kalendertagen ab Lieferung gezielte Korrekturen verlangen. Die Wünsche sollen je Runde möglichst vollständig zusammengefasst werden. Die Frist ist gehemmt, solange Szenovelle an einer angeforderten Korrektur arbeitet; sie läuft weiter, sobald das überarbeitete Ergebnis bereitgestellt ist.

Enthalten sind Änderungen am ursprünglich übergebenen Material innerhalb des vereinbarten Briefings, insbesondere an Reihenfolge, Timing, Text, Musikauswahl und Feinschnitt sowie der Austausch ungeeigneter animierter Szenen.

Neue oder ausgetauschte Fotos, eine weitere Unterkunft oder ein grundlegend neues Konzept sind keine Korrektur und erfordern ein neues oder ergänzendes Angebot.

Abnahme. Mit der Freigabe der Vorschau nimmt der Kunde das Werk ab. Erklärt er sich nicht, gilt das Werk auch dann als abgenommen, wenn er es veröffentlicht oder wenn er nach Aufforderung durch Szenovelle innerhalb der oben genannten Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur, wenn Szenovelle ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.

Die 14-Tage-Frist begrenzt nur dieses zusätzliche Korrekturversprechen. Gesetzliche Rechte wegen eines Mangels werden dadurch nicht verkürzt.

§ 7Geld-zurück-Versprechen

Über die gesetzlichen Rechte hinaus kann der Kunde die Erstattung des Paketpreises verlangen, wenn das Video auch nach zwei vollständig durchgeführten Korrekturrunden nicht überzeugt. Das Verlangen ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung des Ergebnisses der zweiten Korrekturrunde zu erklären. Der Express-Zuschlag gehört nicht zum Paketpreis und wird nicht erstattet.

Mit Auszahlung der Erstattung endet die Befugnis, die zu diesem Auftrag bereitgestellten Vorschau- und Finaldateien zu nutzen. Der Kunde löscht diese Dateien und veröffentlicht oder verwendet sie nicht weiter.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Eine doppelte Erstattung desselben Betrags ist ausgeschlossen.

§ 8Vergütung und Rechnung

Alle Paketpreise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Vergütung wird fällig, nachdem der Kunde die Vorschau freigegeben hat. Die finalen Dateien ohne Wasserzeichen werden nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert.

Eine Anzahlung ist im Regelfall nicht vorgesehen. Bei größeren oder mehrteiligen Aufträgen kann im individuellen Angebot eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent vereinbart werden; sie wird dann mit der Auftragsbestätigung fällig und auf die Vergütung angerechnet.

Beendigung vor der Abnahme. Kündigt der Kunde den Vertrag vor der Abnahme, ohne dass Szenovelle den Anlass dafür zu vertreten hat, steht Szenovelle die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu (§ 648 BGB). Szenovelle berechnet hierfür pauschal 30 Prozent des Auftragswerts, wenn mit der Produktion bereits begonnen wurde. Wurde noch nicht mit der Produktion begonnen, fällt keine Vergütung an. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Szenovelle kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; Szenovelle bleibt der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten. Das Widerrufsrecht von Verbrauchern nach § 13 bleibt unberührt.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Eine Zahlung in Raten ist nicht vorgesehen; abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Regelung im Angebot.

Die Rechnung wird elektronisch an die vereinbarte E-Mail-Adresse übermittelt. Nutzungsrechte an den finalen Dateien entstehen erst nach vollständiger Zahlung.

§ 9Nutzungsrechte und Musik

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die finalen Videos für die im Angebot vereinbarten Marketingkanäle der bezeichneten Unterkunft zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und durch Plattformbetreiber oder eigene Dienstleister technisch verbreiten zu lassen.

Die verwendete Musik ist unter der Pixabay Content License lizenziert. Diese erlaubt die kommerzielle Nutzung des fertigen Videos ohne Namensnennung und unabhängig davon, wer es veröffentlicht; eine Beschränkung auf einzelne Plattformen oder auf unbezahlte Verbreitung besteht nicht. Musik darf jedoch nur als Bestandteil der gelieferten Videofassung verwendet werden. Eine isolierte Nutzung, Weitergabe oder Bearbeitung der Musikdatei ist nicht gestattet.

Szenovelle haftet nicht dafür, dass an einzelnen Musikstücken keine Rechte Dritter bestehen, die über die Lizenz des Anbieters hinausgehen. Wird ein Musikstück beanstandet, ersetzt Szenovelle es kostenfrei durch ein gleichwertiges.

Technische Anpassungen sind zulässig, solange Inhalt und KI-Kennzeichnung nicht verfälscht, entfernt, verdeckt oder unlesbar werden. Weitergehende Bearbeitungen und die Weiterveräußerung an Dritte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 10Portfolio

Szenovelle darf Kundenmaterial, den Namen der Unterkunft und Arbeitsergebnisse nur als Referenz verwenden, wenn der Kunde dies zuvor ausdrücklich und separat freigegeben hat. Eine Freigabe wird weder durch diese Bedingungen noch durch Schweigen erteilt.

Die Freigabe ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Szenovelle entfernt die betroffenen Inhalte nach dem Widerruf unverzüglich von den eigenen Kanälen. Bereits erfolgte Veröffentlichungen Dritter, auf die Szenovelle keinen Zugriff hat, bleiben davon unberührt.

Beim vergünstigten Pilotpaket sind eine separate Portfoliovereinbarung und eine kurze schriftliche Rückmeldung zum Ergebnis Voraussetzung des individuellen Angebots. Ohne beides kommt kein Pilotauftrag zustande; ein Auftrag zu den regulären Konditionen bleibt möglich.

§ 11Übermittlung, Sicherung und Löschung

Vorschau und finale Dateien werden auf dem im Angebot vereinbarten digitalen Weg übermittelt. Nach Erhalt ist der Kunde für eine eigene Sicherung verantwortlich.

Szenovelle bewahrt Quellmaterial und Projektdateien 90 Tage und Lieferdateien 12 Monate nach Abschluss des Auftrags auf und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder gesonderte Vereinbarung entgegensteht.

Rechnungen und geschäftliche Korrespondenz bleiben entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

§ 12Mängel und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Szenovelle darf einen behebbaren Mangel zunächst innerhalb angemessener Zeit nacherfüllen. Das freiwillige Korrektur- und Geld-zurück-Versprechen ersetzt die gesetzlichen Rechte nicht.

Szenovelle haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 13Verbraucherwiderruf und vorzeitiger Beginn

Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular. Beides wird dem individuellen Angebot beigefügt.

Soll Szenovelle vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Produktion beginnen, holt Szenovelle eine ausdrückliche, gesonderte Erklärung des Kunden ein. Eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn wird nicht durch die Annahme dieser Bedingungen ersetzt.

§ 14Verbraucherschlichtung

Szenovelle ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 15Erklärungen im laufenden Auftrag

Briefingfreigaben, Korrekturwünsche, Abnahmeerklärungen und der Widerruf einer Portfoliofreigabe bedürfen der Textform, etwa per E-Mail. Mündlich oder telefonisch geäußerte Wünsche werden von Szenovelle in Textform bestätigt und gelten mit dieser Bestätigung als erklärt, wenn der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.

§ 16Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates unberührt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 08.08.2026

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